AGB

Ihre Digitale Speisekarte für starke Kundenbindung

SpeiseApp Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. SpeiseApp

SpeiseApp ist ein Onlineservice (“Plattform”) zur Erstellung mittels eines Konfigurators (Baukasten) und Verwaltung von mobilen Applikationen, Web Apps und Webseiten (zusammen „Apps“). Darüber hinaus bietet SpeiseApp zusätzliche Funktionen zur Verwaltung von Nutzern, Marketing-Kampagnen und ein Chat-System. SpeiseApp (SpeiseApp.com oder weitere Webadressen) ist ein Service der Bugaga Werbeagentur e.K., Kurt-A.-Körber-Chaussee 5, 21033 Hamburg.

Die Nutzung der Plattform ist soweit nichts anderes vereinbart kostenpflichtig. Im Rahmen einer Testphase, sofern nicht anders angegeben, ist der Test der Plattform, insbesondere des Konfigurators, kostenfrei. SpeiseApp bietet zusätzliche Services, die grundsätzlich kostenpflichtig sind. SpeiseApp wird das Angebot an zusätzlichen Services, Funktionen und Modulen stetig erweitern und aktuellen Entwicklungen anpassen. Den genauen Umfang der Angebote regelt § 7 dieser Nutzungsbedingungen. Sämtliche Angebote und diese Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Anwendungsbereich und Definition

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform und der Services durch ordnungsgemäß angemeldete Nutzer (“Kunde” oder “Nutzer”). Ein “Projekt” definiert zusammenfassend die Verwendung einer App mit allen verfügbaren Komponenten und Funktionen für einen Kunden.

3. Änderung der Nutzungsbedingungen

SpeiseApp ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, sofern ein Erfordernis durch Weiterentwicklung der Plattform, bei gesetzlichen Änderungen oder im Falle einer Anpassung der Produktpalette und Angebote gegeben ist. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden per E-Mail spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten an angemeldete Nutzer versendet. Zusätzlich veröffentlicht SpeiseApp die geänderten Nutzungsbedingungen auf der SpeiseApp ­Webseite. Den Nutzungsbedingungen kann innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten widersprochen werden.

4. Anmeldung und Verantwortung für den Account

4.1 Die Nutzung der Plattform setzt eine Anmeldung mit Einrichtung eines Accounts voraus. Einen Account können ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen einrichten. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.

4.2 Sie können die Onlineplattform persönlich, durch Ihre Organe oder Mitarbeiter nutzen. Eine Nutzung durch „Bots“, Programme oder in sonst automatisierter Form ist nicht gestattet.

4.3 Für die Benutzung der Plattform benötigen Sie einen bezahlten Account. Eine kostenfreie Nutzung ist nicht möglich.

4.4 Bei der Anmeldung müssen Sie Ihren vollständigen, richtigen Namen oder die eingetragene Firma sowie eine gültige E­-Mail-­Adresse angeben. Sie müssen berechtigt sein, diese E­-Mail zu verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über diese E-­Mail erreichbar sind.

4.5 SpeiseApp ist berechtigt selbst angelegte Accounts auch ohne Vorankündigung restlos zu löschen, wenn der Nutzer seine E-Mail-Adresse nicht ordnungsgemäß angegeben hat und eine Verifizierung per Double-Opt-In nicht möglich ist.

4.6 Sie sind verpflichtet, Ihre Daten (insbesondere die Kontaktdaten) stets aktuell zu halten und SpeiseApp unverzüglich über Änderungen zu informieren.

4.7 Sie sind verantwortlich dafür, dass der Account keinem Dritten zugänglich gemacht wird und dass Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

4.8 Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung von Benutzername und Passwort vorgenommen werden, sind Sie wie für eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn Sie die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten haben, insbesondere Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt haben.

4.9 Sie sind verpflichtet, SpeiseApp unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung eines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von einem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

4.10 SpeiseApp ist berechtigt, ungenutzte Accounts (Account in Testmodus), die keine kostenpflichtigen Leistungen enthalten, nach Mitteilung zu entfernen. SpeiseApp ist darüber hinaus berechtigt, erstellte Apps und Webseiten, die sich länger als 30 Tage im Testmodus befinden, nach Mitteilung zu entfernen.

5. Verantwortung für Inhalte und Verbot illegaler Nutzung

5.1 Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, durch die Bezeichnung des Accounts, der Webseiten, der Apps etc. nicht in Rechte Dritter gleich welcher Art, insbesondere aber nicht ausschließlich Namens­, Werktitel­ oder Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einzugreifen.

5.2 Für die Inhalte der Apps ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich. Reseller haften, falls notwendig, für die Inhalte ihrer Kunden.

5.3 Jede Nutzung der Onlineplattform für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht etc. zu beachten. Jeder Verstoß kann zur Kündigung berechtigen. Es ist nicht zulässig, Inhalte einzustellen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, verleumderisch, gewalttätig, gewaltverherrlichend, rassistisch, fremdenfeindlich, pornographisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können.

5.4 Sie dürfen keine Inhalte einstellen, die nicht offensichtlich zur Erstellung der Apps oder Nutzung eines anderen angebotenen Dienstes erforderlich bzw. gedacht sind.

5.5 Es ist ausdrücklich untersagt, Viren, Würmer oder anderen schädlichen Code auf die Plattform hochzuladen oder per E­-Mail zu versenden.

6. Freistellung von Ansprüchen Dritter

6.1 Sie sind verpflichtet, SpeiseApp auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, welche Dritte aufgrund ihrer Nutzung der Plattform, ihrer Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Apps wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten geltend machen.

6.2 SpeiseApp wird Sie unverzüglich unterrichten, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden und Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

6.3 Machen Dritte Ansprüche gegen SpeiseApp aufgrund von angeblichen Rechtsverletzungen geltend, ist SpeiseApp berechtigt, die entsprechenden Inhalte bis zur endgültigen Klärung der geltend gemachten Ansprüche zu löschen, insbesondere ihre Zugänglichkeit im Internet zu unterbinden.

6.4 Die in 6.1, 6.2 und 6.3 beschriebenen Verpflichtungen bestehen nur, wenn Sie SpeiseApp unverzüglich von den gegen Sie geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichten, SpeiseApp in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen, gegebenenfalls SpeiseApp die Änderung oder den Ersatz der Software entsprechend ermöglichen, alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen und Anerkenntnisse ausschließlich SpeiseApp vorbehalten bleiben oder in Absprache mit SpeiseApp ausgeübt werden und für den Fall, dass die Schutzrechtsverletzungen weder auf einer Anweisung von Ihnen noch auf unberechtigt von Ihnen eingestellten Inhalten beruhen.

7. Vertragsgegenstand, Leistungen von SpeiseApp

7.1 Mit Einrichtung eines Accounts erwerben Sie das Recht, die kostenlosen Angebote (im Wesentlichen Nutzung des Konfigurators) von SpeiseApp zu nutzen.

7.2 Die Erstellung von Apps mit SpeiseApp ist, soweit nicht anders beschrieben, im Testmodus kostenlos.

7.3 SpeiseApp ist berechtigt, Apps, die sich im Testmodus befinden, nach 30 Tagen zu löschen.

7.4 Apps werden auf der Server-Infrastruktur von SpeiseApp und bei Drittanbietern betrieben.

7.5 Apps können in Form einer sogenannten nativen App in den bekannten App Stores (z.B. Apple App Store, Google Play) veröffentlicht werden. Für die Veröffentlichung ist der Nutzer verantwortlich. SpeiseApp ist berechtigt, einen kostenpflichtigen Service zur Veröffentlichung der nativen App anzubieten, den Nutzer optional hinzubuchen können. Die bei der Einstellung der Apps in die App Stores entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Nutzer. Die Entscheidung über die Aufnahme der nativen App in den jeweiligen App Store trifft der Betreiber des App Stores in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidung hat SpeiseApp keinen Einfluss. SpeiseApp übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Einreichung in die App Stores. Mit Einreichen bei jeweiligem App Store unterliegt die native App den für diesen App Store geltenden Bedingungen. Diese können beim jeweiligen App Store eingesehen werden.

7.6 Apps und alle sonstigen Dienste werden nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Sie haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.

7.7 Der genaue Umfang der einzelnen Angebote ist auf der Plattform detailliert beschrieben. SpeiseApp kann die Angebote auf der Plattform jederzeit erweitern oder einschränken. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Angebote auch in Zukunft auf der Onlineplattform zur Verfügung stehen. Bestellte Angebote stehen Ihnen während der Vertragsdauer zur Verfügung. SpeiseApp ist jedoch berechtigt, einzelne Leistungen unter Berücksichtigung der in § 9 geregelten Kündigungsfristen zu kündigen.

7.8 SpeiseApp garantiert eine Verfügbarkeit von 99,5 % der Zeit pro Monat von allen Komponenten.

8. Nutzungsrechte und Veröffentlichung von Apps

8.1 Sie erwerben mit Erstellung der Apps oder mit Nutzung der übrigen Dienste das Recht, diese Leistungen während der Vertragsdauer zu nutzen. Mit Vertragsende enden die Ihnen nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

8.2 Die Nutzungsrechte an den von Ihnen eingestellten Inhalten verbleiben bei Ihnen. SpeiseApp ist berechtigt, Apps und sonstige Inhalte im Rahmen des Vertrages auf der eigenen Internetseite und auch fremden Plattformen, im Wesentlichen aber nicht ausschließlich in den App Stores und ähnlichen, Verzeichnis-ähnlichen Plattformen, zu veröffentlichen. Dazu erhält SpeiseApp nicht ausschließliche, übertragbare, räumlich unbeschränkte Rechte zur Nutzung der Inhalte während der Dauer des Vertrages.

8.3 SpeiseApp ist außerdem berechtigt, für die Nutzer die nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores zu übertragenden Nutzungsrechte zu übertragen und die Bedingungen des jeweiligen App Stores zu akzeptieren. Die Löschung von nativen Apps richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores. Bei Vertragsende werden Apps und alle Inhalte gelöscht.

8.4 Auch nach dem Entfernen der Inhalte aus dem Account und den App Stores können Kopien davon außerhalb des Einflussbereiches von SpeiseApp vorhanden sein.

9. Regeln zur angemessenen Verwendung (Fair ­Use ­Policy)

9.1 Die Nutzung der Plattform und der Apps unterliegen im Allgemeinen einer Fair ­Use ­Policy. Es gelten die folgenden Obergrenzen pro Projekt:

5.000 Besucher (Traffic) pro Tag auf allen Komponenten der Apps

50.000 Nutzer (aktiv oder inaktiv) pro Projekt

9.2. Die in 9.1 definierten Obergrenzen können durch kostenpflichtige Add-Ons für einzelne Projekte angepasst werden.

9.3. Bei Überschreitung der in 9.1 definierten Obergrenzen wird SpeiseApp sich bemühen, mit Nutzern eine einvernehmliche Einigung über die Fortführung des Vertrages zu finden. Die durch SpeiseApp zu akzeptierende Einigung, ist die zusätzliche Buchung eines Add-Ons in gleicher Höhe der bestehenden Gebühren des Projektes (Verdoppelung der Gebühren). Wenn keine Einigung erzielt wird, ist SpeiseApp zur außerordentlichen Kündigung gemäß 10.4 berechtigt.

10. Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung

10.1 Mit Einrichtung des Accounts kommt ein Vertrag über die Nutzung der kostenlosen Angebote zustande. Dieser Vertrag kann zu jeder Zeit von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

10.2 Mit der Bestellung eines kostenpflichtigen Angebotes (“Paket”) kommt ein Vertrag über die Nutzung von kostenpflichtigen Diensten durch Bestätigung im Warenkorb (Online Check Out Prozess) zustande. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem bestellten Paket und beträgt 1, 3, 12 oder 24 Monate. Eine Kündigung ist jederzeit zum Laufzeitende möglich. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

10.3 Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gemäß 10.2 gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um die gleiche Laufzeit wie bisher.

10.4 Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. § 314 BGB gilt entsprechend.

10.5 Eine Kündigung gilt als gültig, wenn die Kündigung über die dafür vorgesehene Möglichkeit auf der Plattform erfolgt, die Kündigung postalisch an die im Impressum hinterlegte Postanschrift, oder per E-Mail an info@SpeiseApp.com gesendet wird. Kündigungen, die telefonisch oder durch Versand an eine andere (E­-Mail)­Adresse ausgesprochen werden, sind nicht gültig.

10.6 Bei Vertragsende, unabhängig vom Grund, werden der Account und alle Apps und weiteren Komponenten deaktiviert. Dies schließt auch die Deaktivierung von Apps ein, die durch Reseller beauftragt wurden, wenn der Reseller Account deaktiviert wurde. SpeiseApp wird alle Apps und Inhalte eines gekündigten Accounts in regelmäßigen Zeitabständen unwiederbringlich löschen.

10.7 Bei Kündigung eines Vertrages mit Reseller, unabhängig von dem Grund, kann SpeiseApp einvernehmlich mit dem Reseller vereinbaren, die Kunden vom Reseller und dessen Apps zu übernehmen und die Kundenbeziehung direkt weiterzuführen.

11. Vergütung, Fälligkeit, Rücklastschrift und Kündigung

11.1 Für die Nutzung kostenpflichtiger Dienste sind die in der Preisliste auf der Internetseite genannten Gebühren zu entrichten. Alle Preise werden grundsätzlich als Nettopreise angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Land des bestellenden Nutzer geltenden Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird bei Bestellung für die gesamte Laufzeit fällig.

11.2 Die Vergütung ist bei Bestellung sowie bei automatischer Verlängerung sofort fällig. Sämtliche nicht von SpeiseApp verursachte Kosten des Forderungseinzugs, insbesondere für Rücklastschriften wegen fehlender Deckung, falscher Angabe der Kreditkartennummer, sonstiger fehlerhafter Angaben oder unterlassener Mitteilung über Beendigung oder Wechsel der Kreditkartenverträge, sind in vollem Umfang vom Nutzer zu tragen.

11.3 SpeiseApp ist erst dann verpflichtet, die bestellte Leistung zu erbringen, wenn SpeiseApp uneingeschränkt über die eingegangene Zahlung verfügen kann.

11.4 Sofern Sie mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als zehn Tage in Verzug sind, ist SpeiseApp zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach 10.4 berechtigt.

11.5 Bezahlte Gebühren können nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn Dritte den uneingeschränkten Betrieb der Apps verhindern, z.B. durch das Geltendmachen von Ansprüchen oder wenn die Betreiber der App Stores die Veröffentlichung der App im App Store verweigern. Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung von Apps aus einem oder mehreren App Stores,entfällt die Verpflichtung auf Erfüllung dieses Vertragsbestandteiles durch SpeiseApp. Der Vertrag bleibt im Übrigen unberührt.

11.6 SpeiseApp kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.

12. Urheberrecht

12.1 Die Plattform, die Benutzeroberfläche sowie die Bestandteile der Apps und sonstigen Dienste und Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation des Programms, alle Programmnamen und alle Logos.

12.2 Sämtliche Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, insbesondere die Ausübung sämtlicher vermögensrechtlicher Befugnisse, stehen ausschließlich SpeiseApp zu. Sie erhalten nur die in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte.

13. Gewährleistung für Sach­- und Rechtsmängel

13.1 SpeiseApp leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der bestellten Angebote und Dienste sowie dafür, dass Sie diese ohne Verstoß gegen Rechte Dritter vertragsgemäß nutzen können.

13.2 Liegt bei Gefahrübergang ein Sachmangel vor, ist SpeiseApp berechtigt, den Sachmangel nach seiner Wahl entweder durch Lieferung eines neuen mangelfreien Release-Standes (Neulieferung) oder durch Beseitigung (Nachbesserung) zu beheben.

13.3 Kann SpeiseApp einen Sachmangel innerhalb angemessener Frist nicht beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann SpeiseApp nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nicht schon mit dem zweiten Versuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht SpeiseApp während der Fristen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Neulieferung kann erst dann angenommen werden, wenn SpeiseApp diese Handlungen ernsthaft und endgültig verweigert, unzumutbar verzögert oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, durch die ein weiteres Abwarten für Sie unzumutbar ist.

13.4 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der von SpeiseApp gelieferten Apps oder sonstigen Dienstleistungen zur Verletzung von Urheber­ oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt, wird SpeiseApp auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Apps oder sonstigen Dienstleistungen in einer für Sie zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl Sie als auch SpeiseApp zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SpeiseApp wird Sie von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen.

14. Haftung und höhere Gewalt

14.1 Unabhängig vom Rechtsgrund haftet SpeiseApp in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom Lizenzgeber oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Sichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von SpeiseApp beruhen, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB und für Schäden, die SpeiseApp oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von SpeiseApp vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

14.2 Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die für Sie entscheidend zum Abschluss des Vertrages war, haftet SpeiseApp, soweit kein in 13.1 genannter Fall vorliegt, nur für den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

14.3 Jede weitere Haftung von SpeiseApp auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

14.4 SpeiseApp geht bei Abschluss des Vertrages davon aus, dass der Jahresbeitrag maximal ausreichend ist, um den in 13.2 genannten, zu ersetzenden vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollten Sie der Auffassung sein, dass das bei Ihnen bestehende Schadensrisiko durch die vorgenannten Beträge nicht abgedeckt ist, werden Sie SpeiseApp vor Vertragsabschluss auf diesen Umstand hinweisen, damit die Parteien eine angemessene Absicherung dieses zusätzlichen Risikos vereinbaren können.

14.5 Der Nutzer selbst ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Jede Haftung für den Verlust von Daten ist deshalb auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem aktuellen technischen Standard entsprechender Sicherung der Daten eingetreten wäre.

14.6. Ereignisse höherer Gewalt, die SpeiseApp die Erbringung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen SpeiseApp, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. „Höhere Gewalt“ beinhaltet insbesondere auch Streik und Aussperrung, Bürgerkriege, Hacker-Attacken, Maschinen­ oder Stromausfall, Störung von Telekommunikationswegen sowie den Eintritt solcher Ereignisse bei Subunternehmern.

15. Datenschutz, Datenübertragung

15.1 SpeiseApp wird Ihre Daten nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. SpeiseApp wird seine Mitarbeiter und Subunternehmer auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten.

15.2 Die Vertragsabwicklung, insbesondere die Übertragung von Inhalten, Datenverarbeitung und Service können unverschlüsselt über das Internet erfolgen.

15.3 SpeiseApp ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten und die von Ihnen eingestellten Inhalte und alle im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten an diese Subunternehmer zu übertragen bzw. diesen zugänglich zu machen.

15.4. SpeiseApp ist insbesondere berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Zahlungsabwicklung und auch bereits für eine Bonitätsprüfung an die entsprechenden Dienstleister weiterzugeben.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Mediationsklausel, Sonstiges

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

16.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SpeiseApp.

16.3 Sämtliche Streitigkeiten mit Ausnahme des Einziehens von Forderungen aus der kostenpflichtigen Nutzung der Onlineplattform gem Ziff. 1 versuchen die Parteien zunächst im Rahmen einer Mediation durch einen außergerichtlichen Mediator zu bereinigen. Nur dann, wenn die Mediation nicht zustande kommt oder endet, ohne dass die Streitigkeit in vollem Umfang bereinigt ist, steht den Parteien der Weg zu den Gerichten offen. Die Parteien sind nicht gehindert, Anträge in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder anderen Eilverfahren zu stellen. In allen anderen Fällen muss eine Partei der anderen Partei vor Einleitung eines Rechtsstreits die Möglichkeit einer Mediation gewähren. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei bestimmt durch EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management e.V., Schackstraße 1, 80539 München, Tel.+49 / 089 / 57 95 18 34, Fax +49 / 089 / 57 86 95 38, info@eucon­institut.de, www.eucon­institut.de

16.4 Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.

Stand: Mai 2020